Allgemein:
Heizestriche müssen vor der Verlegung mit einem Belag aufgeheizt worden sein.
Beheizte Fußböden können mit Zementestrich, Calciumsulfatestrich, Fertigteilestrich oder auch Asphalt ausgeführt werden. Genormt werden Heizstriche gemäß DIN 18560. Bei Heizestrichen ist zwischen Nenndicke und Gesamtdicke zu unterscheiden. Dort, wo der Wärmeträger im unteren Bereich des Estrichs eingebettet ist, trägt die Estrichschicht kaum zur Lastverteilung bei.
Es muss darauf geachtet werden, dass die Estrich dicke bei konventionellem Einbau (erdfeucht/plastisch) über dem Heizrohr mit einer Nenndicke von 45 mm eingebaut wird. Bei Erhöhung der Güte des Estriches kann diese Dicke auch verringert werden. Generell können fast alle Beläge auf Fußbodenheizungssystemen verlegt werden.
Die Anordnung der Bewegungsfugen obliegt dem Planer und ist in der Schnittstellenkoordination geregelt. Dies ist eine praxisbezogene Anleitung zur Planung, Ausführung und Bauüberwachung für beheizte Fußbodenkonstruktionen. Hier haben sich die Verbände und Hersteller geeinigt.
Allgemein:
Heizestriche müssen vor der Verlegung mit einem Belag aufgeheizt worden sein.